Leistungsbeurteilung Unterstufe/WMS in den Schularbeitsfächern der 2., 3. und 4. Klasse

In den Schularbeitsfächern (Deutsch, Englisch und Mathematik) erfolgt die Beurteilung nach den Bildungszielen Standard AHS und Standard. Eine Beurteilung im Zeugnis mit dem Zusatz „Standard AHS“ entspricht der Beurteilung der AHS-Unterstufe. Die Zuordnung der Schüler:innen zu Standard AHS und Standard wird zu Beginn des Schuljahres getroffen.

Grundlage dafür ist die Note im Zeugnis des letzten Jahres. Der Wechsel von Standard zu Standard-AHS oder umgekehrt ist jederzeit während des Schuljahres möglich. Die Eltern werden jeweils schriftlich über die Zuordnung bzw. den Wechsel der Zuordnung informiert. Bis 5 Tage nach der Information über die Zuordnung zum Standard-Bereich ist eine Prüfung für eine andere Zuordnung möglich. Dazu ersuchen wir aber um Rücksprache mit der Fachlehrkraft bzw. Direktion. Wenn die/der Schüler:in im Bildungsziel „Standard“ angesiedelt wird, muss er/sie die Förderangebote wahrnehmen. Ein Beispiel: Ein „Befriedigend“ in Deutsch mit dem Zusatz ‚Standard AHS‘ entspricht einem „Befriedigend“ in Deutsch an einer AHS-Unterstufe. Die Notenskala im Bereich Standard AHS endet mit einem Genügend.

Daran anschließend erfolgt die differenzierte Beurteilung im Standard-Bereich, was mit dem Notenzusatz ‚Standard‘ begleitet wird.

Die 7-stufige Notenskala einer WMS:

Standard AHS

Standard

Sehr gut (1)

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Gut (2)

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Befriedigend (3)

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Genügend (4)

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Befriedigend (Standard 3)

 

Genügend (Standard 4)

 

Nicht genügend

Übertritt in eine weiterführende mittlere Schule (1-4-jährig) (ohne Matura, z.B. Fachschule, Handelsschule)

Eine Beurteilung mit einer Standard-Beurteilung in Deutsch, Englisch und Mathematik öffnet die Tür zu jeder 1-jährigen mittleren Schule (Polytechnische Schule / evtl. auch Fachmittelschule). Eine Beurteilung mit „Befriedigend (Standard 3)“ bedeutet, dass der/die Schüler:in zum Besuch einer weiterführenden mittleren Schule (Fachschulen und Handelsschulen) berechtigt ist. Wenn einer dieser Gegenstände mit „Genügend (Standard 4)“ benotet wurde, kann die Klassenkonferenz den/die Schüler:in zum Besuch einer weiterführenden mittleren Schule berechtigen. Dies ist möglich, wenn der Schüler/die Schülerin mit Leistungen in anderen Fächern zeigt, dass er/sie einer weiterführenden mittleren Schule gewachsen ist. Oft bieten weiterführende Schulen auch Aufnahmegespräche bzw. Aufnahmeprüfungen an.

Übertritt in eine weiterführende höhere Schule mit Matura, z.B. allgemeinbildende höhere Schulen (AHS, BORG), berufsbildende höhere Schulen (HTL, HAK, HLW)

Eine Benotung in Deutsch, Englisch und Mathematik im Bereich Standard AHS bedeutet, dass der/die Schüler*in zum Besuch einer höheren Schule berechtigt ist.

Wenn in einem dieser Gegenstände die Leistung des/der Schüler:in mit „Befriedigend (Standard 3)“ beurteilt wurde, die Klassenkonferenz jedoch feststellt, dass der Schüler/die Schülerin auf Grund der sonstigen Leistungen den Anforderungen einer höheren Schule gewachsen ist, so ist der/die Schüler:in zum Besuch einer höheren Schule berechtigt.

Manche weiterführenden höheren Schulen führen auch Aufnahmegespräche oder Aufnahmeprüfungen durch. Dies ist in jedem Falle bei Schulen mit Sport- oder Kunstschwerpunkten so.